Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH
Allgemeiner Teil (SNB-AT)
Besonderer Teil (SNB-BT)
In Folge der Aktualisierung 20 zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE), die zum 13. Dezember 2020 in Kraft tritt, treten ggf. Änderungen in der SbV in Kraft. Im Verfahren zum Entwurf der B20 zur FV-NE und dem mit der BNetzA abgestimmten Rahmen, weisen wir auf die geplante Änderung und auf das zugehörige Regelwerk des VDV unter www.vdv-regelwerke.de hin.
Eine Aktualisierung 21 (B 21 / FV-NE) ist ebenfalls angekündigt und tritt zum 12. Dezember 2021 in Kraft.